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Erneuerung der Phyto-Lizenz und Aktualisierung der Software

Erneuerung der Phyto-Lizenz und Software-Update

Am 20. Juni schlug der FÖD das endgültige Verfahren für diejenigen vor, die die erforderlichen Auffrischungskurse für die Phyto-Lizenz nicht bis zum Ablaufdatum bestanden haben. Darüber hinaus wurde die Aktualisierung der neuen phytoweb-Software vorgeschlagen....

Allgemeines Verfahren

Diejenigen, die innerhalb der Gültigkeitsdauer der Lizenz an ausreichenden Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen, behalten ihre Lizenznummer. Die nicht-zahlende Phyto-Lizenz wird automatisch um sechs Jahre ab dem Ablaufdatum verlängert, ohne dass Sie selbst etwas unternehmen müssen. Diejenigen, die eine kostenpflichtige (z. B. NP oder P3) Phyto-Lizenz besitzen und eine ausreichende Ausbildung absolviert haben, können ihre Phyto-Lizenz verlängern, sofern sie die Rechnung für die Verlängerung rechtzeitig bezahlen. Neu ist, dass Sie die Rechnung nicht mehr persönlich begleichen müssen. Es ist möglich, eine andere Rechnungsadresse anzugeben. Um von der Zahlung befreit zu werden, muss dem FÖD rechtzeitig eine Erklärung vorgelegt werden, warum Sie eine Befreiung beantragen. Diejenigen, die ihren letzten Auffrischungskurs kurz vor dem Fälligkeitsdatum absolvieren, behalten ihre Phyto-Lizenz. Bitte beachten Sie: Zwischen der letzten Fortbildung und der endgültigen Registrierung beim FÖD kann ein Zeitraum von mehreren Wochen bis Monaten liegen. Während dieses Zeitraums ist Ihre Phyto-Lizenz nicht mehr aktiv! Sie ist also vorübergehend erloschen. Ab dem Zeitpunkt, an dem der FÖD die Registrierung erhält, wird die Lizenz wieder aktiv und bleibt sechs Jahre lang gültig. Tabelle 1 zeigt die Anzahl der zu absolvierenden Auffrischungskurse in Abhängigkeit von der Phyto-Lizenz.

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Wer sich bis zum Ablauf der Frist nicht ausreichend fortgebildet hat, verliert seine Phyto-Lizenz unwiederbringlich. Sie müssen daher einen neuen Antrag auf eine Phyto-Lizenz stellen. Der Antrag kann nur nach Teilnahme an den fehlenden Auffrischungskursen genehmigt werden. Sie erhalten dann eine neue Phyto-Lizenznummer. Die Gültigkeitsdauer beträgt sechs Jahre ab dem Zeitpunkt, an dem Sie die neue Lizenz erhalten. In der Zeit zwischen der abgelaufenen und der neuen Lizenz ist die Verwendung, Lagerung usw. von Phyto-Produkten für berufliche Tätigkeiten nicht erlaubt.

Was sollten Sie tun, wenn Sie Ihre Phyto-Lizenz verlieren und eine neue benötigen? Sie haben sechs Jahre Zeit, um die erforderlichen Fortbildungsmaßnahmen zu absolvieren. Das heißt, die Fortbildung, die Sie in den letzten sechs Jahren vor dem neuen Antrag absolviert haben, wird berücksichtigt. Das bedeutet, dass die Fortbildungsmaßnahmen, die Sie vor fünf Jahren absolviert haben, nur noch ein Jahr lang gültig sind. Nachdem der FPS die Weiterbildungskurse registriert hat, wird Ihnen eine neue Phyto-Lizenz erteilt. Diejenigen, die ihre bestehende Lizenz erhöhen möchten, z. B. von P1 auf P2, und über das dafür erforderliche Diplom oder Zeugnis verfügen, können dies auf die gleiche Weise erhalten.

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Verschiedene Kappen, die von einem Phytolizenznehmer verwendet werden können.

 

Ausländische Lizenz

Inhaber von Phyto-Lizenzen, die über eine Lizenz im Rahmen der gegenseitigen Anerkennung verfügen (ausländische Phyto-Lizenz, die es ihnen ermöglicht, eine belgische Phyto-Lizenz zu beantragen), müssen eine neue Phyto-Lizenz beantragen. Das Enddatum der Phyto-Lizenz ist dasselbe wie das der ausländischen Lizenz. Für eine gebührenpflichtige Lizenz wird die Zahlung anteilig entsprechend der Gültigkeitsdauer geregelt (220 € für 72 Monate). Es ist auch möglich, dass Ausländer die belgischen Auffrischungskurse absolvieren. Dadurch können sie ihre belgische Phyto-Lizenz behalten. Darüber hinaus müssen sie für die Phyto-Lizenz in ihrem Heimatland eine ausreichende Fortbildung absolvieren.

Wer bis zum Stichtag nicht genügend Auffrischungskurse absolviert hat, kann auch eine neue Grundausbildung machen. Auch dafür muss ein neuer Antrag gestellt werden. Der Antrag kann erst gestellt werden, wenn die Phyto-Lizenz abgelaufen ist. Das Datum ist nicht unbedingt an die vorherige Lizenz gebunden.

Wenn Sie Ihre Phyto-Lizenz nicht verlängern wollen, brauchen Sie nichts zu unternehmen. Ab dem Ablaufdatum sind Verwendung, Lagerung, Kauf, Verkauf und Beratung nicht mehr möglich.

Individuelle Kommunikation

Der FÖD wird im Rahmen der Erneuerung der Pflanzenschutzmittelzulassung eine individuelle Kommunikation durchführen. Diese Mitteilung erfolgt per E-Mail an alle Personen, die ihre E-Mail-Adresse in ihrem Online-Dossier angegeben haben. Ihr Online-Dossier finden Sie unter www.fytolicentie.be. Dort können Sie Ihre persönlichen Daten anhand Ihres Personalausweises und des entsprechenden Codes überprüfen. Die Kommunikation per Brief ist auch möglich, wenn Ihre E-Mail-Adresse im Online-Dossier nicht bekannt ist. Achten Sie auf alte und falsche E-Mail-Adressen!

Ein Jahr vor dem Fälligkeitsdatum erhalten Sie eine E-Mail oder einen Brief, in dem Sie darüber informiert werden, wie viele Weiterbildungskurse Sie bereits besucht haben und wie viele Sie noch besuchen müssen. Wer sechs Monate vor dem Fälligkeitstermin nicht in Ordnung ist, erhält eine weitere Erinnerungs-E-Mail. Bei gebührenpflichtigen Lizenzen wird das gleiche Verfahren angewandt und Sie werden um Rechnungsangaben oder eine Freistellungserklärung gebeten.

Aktualisierung von Website und Software

Im Herbst werden die Website (phytoweb) und die Software aktualisiert. Für diejenigen, deren Angaben in ihrer Online-Datei vollständig ausgefüllt sind, wird es nicht mehr notwendig sein, sich mit dem Personalausweis einzuloggen, um ihren Status zu verfolgen. Die (eindeutige) Mailadresse in Verbindung mit der nationalen Registernummer wird ausreichen, um diese Informationen abzurufen.  Für die Kommunikation mit dem FÖD gilt ebenfalls nur eine Mailadresse pro Landessprache. Für Flandern lautet diese: [email protected]. Wer keinen belgischen Personalausweis hat, kann seine Fragen immer über diese Mailadresse stellen.

Es wird auch einfacher sein, eine neue Lizenz über das Online-Antragsformular zu beantragen. Dies wird auf der Grundlage einer abgelaufenen Lizenz möglich sein. Das Online-Formular wird auch weiterhin die einzige Möglichkeit zur Beantragung sein. Eine zweite Postadresse (die nicht eindeutig sein muss) wird ebenfalls möglich sein, um beispielsweise Kopien anzufordern. Auch die Rechnungsadresse kann geändert werden. Adressänderungen und Sterbefälle werden automatisch über das nationale Register empfangen und aktualisiert. Bei Bedarf können Sie Ihrer Akte auch weitere Anhänge hinzufügen. So wird beispielsweise eine Bescheinigung eines nichtgewerblichen Erziehers separat hinzugefügt.

In dem nachstehenden Blockdiagramm ist das Verfahren für die Erneuerung von Pflanzenschutzlizenzen schematisch dargestellt.

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Entscheidung

Überprüfen Sie Ihre Online-Datei, um sicherzustellen, dass alle Angaben korrekt ausgefüllt sind. Sehen Sie in der Akte nach, wie viele Fortbildungskurse Sie noch besuchen müssen. Besuchen Sie die erforderlichen Auffrischungskurse rechtzeitig.

Diejenigen, die noch keine Phyto-Lizenz haben, können diese ebenfalls über das Antragsformular beantragen. Bestimmte Diplome oder Zeugnisse, die Sie während Ihres Studiums (Sekundarschule, Hochschule, außerschulische Bildungseinrichtungen usw.) erworben haben, können ebenfalls anerkannt werden. So beantragen Sie Ihre Pflanzenlizenz. Wenn Ihr Abschluss mehr als sechs Jahre zurückliegt, können Sie trotzdem eine Pflanzenschutzlizenz erhalten, wenn Sie ausreichende Auffrischungskurse besuchen. Sie müssen also nicht automatisch eine Grundausbildung absolvieren.. 

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